Leistungsphasen 8 bis 9 – (nach der Honorarordung für Architekten und Ingenieure)
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
- Erstellen der ausführungsreifen Planungslösung mit Detailplänen für die Bauausführung
- Übernahme der Ausführungsplanungen der Konstruktion und der technischen Einrichtungen in die Bauplanung
- Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes in Anlehnung an den Terminplan und Vorankündigung der Baumaßnahme bei den zuständigen Behörden
- Aufstellen einer Baustellenordnung
- Überwachung der Ausführung während der gesamten Bauzeit
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von Terminplänen für den Bau
- Kontrolle und Koordination der Ausführungstätigkeiten aller an der Durchführung beteiligten Firmen
- Planungsbesprechungen zur Ausführungsplanung mit Bauherren, Unternehmern und Behörden
- Leitung der regelmäßig stattfindenden Baubesprechung
- Überwachung der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle
- Laufende Abrechnung und Kostenkontrolle (fortlaufende Dokumentation, Zahlungspläne)
- Prüfung der Abschlagsrechnungen
- Abnahme der Bauleistungen und Durchführung der erforderlichen Behördenabnahmen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
Sonderleistungen durch Fachingenieure :
- Ausführungsplanung Konstruktion (Stahlbeton- oder Stahlbau) sowie Schalungs- und Bewehrungspläne
- Ausführungsplanung Haustechnik (Elektrik, Sanitärtechnik, Heizung / Lüftung und Klimatechnik)
- Ausführungsplanung Kältetechnik und Sonderanlagen
- Ausführungsplanung für besondere Gründungsmaßnahmen, Wasserhaltungen, Baugrubenabsicherungen und Gleisbau.