Leistungsphasen 8 bis 9 – (nach der Honorarordung für Architekten und Ingenieure)

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)

9. Objektbetreuung und Dokumentation

  • Erstellen der ausführungsreifen Planungslösung mit Detailplänen für die Bauausführung
  • Übernahme der Ausführungsplanungen der Konstruktion und der technischen Einrichtungen in die Bauplanung
  • Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes in Anlehnung an den Terminplan und Vorankündigung der Baumaßnahme bei den zuständigen Behörden
  • Aufstellen einer Baustellenordnung
  • Überwachung der Ausführung während der gesamten Bauzeit
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von Terminplänen für den Bau
  • Kontrolle und Koordination der Ausführungstätigkeiten aller an der Durchführung beteiligten Firmen
  • Planungsbesprechungen zur Ausführungsplanung mit Bauherren, Unternehmern und Behörden
  • Leitung der regelmäßig stattfindenden Baubesprechung
  • Überwachung der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle
  • Laufende Abrechnung und Kostenkontrolle (fortlaufende Dokumentation, Zahlungspläne)
  • Prüfung der Abschlagsrechnungen
  • Abnahme der Bauleistungen und Durchführung der erforderlichen Behördenabnahmen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

Sonderleistungen durch Fachingenieure :

  • Ausführungsplanung Konstruktion (Stahlbeton- oder Stahlbau) sowie Schalungs- und Bewehrungspläne
  • Ausführungsplanung Haustechnik (Elektrik, Sanitärtechnik, Heizung / Lüftung und Klimatechnik)
  • Ausführungsplanung Kältetechnik und Sonderanlagen
  • Ausführungsplanung für besondere Gründungsmaßnahmen, Wasserhaltungen, Baugrubenabsicherungen und Gleisbau.

Leistungsphasen 89